deß Abends zwischen 9. vnnd 10. Vhren / vnd die gantze Nacht hindurch gebrennet / daß es nicht zu leschen gewesen / ob gleich die Kriegs Obristen ihre Soldaten vnd die Bürger hefftig angetrieben dazu / daß also der meiste vnd beste Ort der Statt / darunder auch fast alle die Häuser/ so nach dem vorigen Brande new erbawet gewesen / gantz jämmerlich in die Asche geleget worden / vnd kaum der dritte Theyl der Statt an Gebäwden vnbeschädiget verblieben / die Jahrzahl ist in diesen zweyen Versen / vnnd zwar in einem jeden besonders begriffen:
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Weil auch GOTT der HErr mit seiner Zorn Ruthe / dem langwürigen / verderblichen Kriegswesen noch immer anhelt / so haben bißhero noch wenig Häuser widerumb erbawet werden können.
Sonsten lieget diese Statt an einem lustigen Orth / da eine freye / reine / vnnd gesundte Lufft / darumb die Einwohner auch nicht viel kranck sind / vnd halten sich fleissig an den Brunnengreß vnd Hollundersafft / auch andere gute Haußmittel / dessen wegen die Medici an diesem Ort nicht sonderlich respectiret / oder geachtet werden. Inmassen dann auch vor 80. Jahren weder Medicus, noch Apothecken / allhiero gewesen. Vnd weiß man dieses Orts von vielen Jahren hero / als Anno 1577. von keiner sonderlichen Pest / oder grossem allgemeinen Landsterben zusagen.
Ob auch zwar vmb diese Statt nicht grosser Ackerbaw / oder Wiesenwachs / so hat es doch sonst einen guten fruchtbaren Boden / vnd Hopffen Berge / welche von den Inwohnern mit grosser Mühe vnnd Fleiß gebawet werden / davon sie auch durch GOttes Segen manchmahl ein fein stück Brod erlangen / sonderlich wenn derselbe wol abgehet / inmassen dann das Eysennacher Malterhopffen vor wenig Jahren vber 7. vnd vorm Jahr / als Anno 1642. der Newe zu 6. der Alte aber zu 3. Reichsthaler vnd mehr gegolten.
Bey dieser Nahrung / als vom Aecker- vnd Feldbaw / wie auch von den gewöhnlichen Handwercken / sich die Bürger vnnd Einwohner vor dessen allein beholffen / vnd sich darbey wol befunden vnd benügen lassen. Darumb dann allhiero gar wenig Kauffmanschafft / vielweniger aber wucherische Händel / vor dessen getrieben worden / aber von 30. vnd 20. Jahren hero / hat allhier allerley Handel vnd Wandel ziemlich zugenommen. Sonsten sind die Bürger dieses Orts vor dessen in Sitten / in Kleydung / im Leben vnnd Wandel / als recht Teutsche Biederleuthe / fein auffrichtig / erbar / vnd einfeltig gewesen / biß An. 1598. das Fürstliche Hofflager allhiero angangen / von der Zeit hero sie ihre mores mercklich geendert / vnd nach der Hoffarth geartet / daß beydes Mannes vnd Weibespersonen in Kleydung vnd Geberden / jetzo etwas prächtiger vnd hoffertiger / als zuvor / sich verspüren lassen.
Das Policeywesen betreffende / gleich wie Eysennach nunmehr vor 570. Jahren / von den alten Landgraffen in Thüringen vnd Hessen erbawet worden / also ist sie bißhero jederzeit vnter der Herrschafft deroselben ordentlicher Successorum, vnd Lehensfolger / als der Landgraffen in Düringen / hernach von Anno 1440. da der letzte Landgraff in Düringen Fridericus Pacificus gestorben / vnnd keine Erben hinderlassen / der Hochlöblichen Chur- vnd Fürsten zu Sachsen / Marggraffen zu Meissen / vnd Landgraffen in Düringen / etc. verblieben. Daß also jetziger Zeit die Statt Eysennach / den Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / H. Albertum, Hertzogen zu Sachsen / Gülich / Cleve vnd Bergen / Landgraffen in Düringen / vnnd Marggraffen zu Meissen / Graffen zu der Marck vnd Ravenspurg / Herrn zu Ravenstein / für ihre hohe Landes-Fürstliche Obrigkeit erkennet / vnnd darneben die Burger einem Ehrenvesten Wohlweisen Rath vnterworffen / bey welchem Statt-Regiment / vnter den Bürgern vorfallende Strittigkeiten / nach gemeinen alten Statuten gerichtet vnd erörtert werden. Wiewol es sonsten in solchem
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_118.jpg&oldid=- (Version vom 14.2.2021)