Ein Stättlein in Nider-Laußnitz / an den Meissischen Gräntzen; davon oben bey Dobrilug. Gehört jetzt Chur-Sachsen; ist aber / wie in der Meißnischen Klagschrifft stehet / der Zeit abgebrandt.
Ein Schloß / vnd Herrschafft / oder Ampt / am Hartz / vnd in der Graffschafft Hohnstein gelegen. Siehe oben Hohenstein / vnd vnden Lora.
Ein Gräfflich Schwartzburgisch / aber der Zeit guten theils abgebrantes Stättlein in Thüringen / nahend dem Schloß Schwartzburg / vnnd an dem Wässerlein Rinne / gelegen; dessen Gegend herumb / auff dem alten Horbe / vnd im Zellerwald / so ein stück vom Thüringer Wald / genant wird. Woher diesem Ort der Name / weilen kein rechter See in der Nachbarschafft liegen solle / kommen / daran ermangelt mehrer Bericht. Dann was theils hievon lächerlichs vorgeben / dz läst man billich dahin gestelt seyn. Sonsten ist dieses Stättlein / wegen deß doppelten / oder zwifachen / als deß Weisen / vnnd Vnweisen Rahte / vnd daß man hieher die jenigen / so etwas vngeschickts begehen / vermög habender Privilegien / sonderlich auff die Faßnacht / citiret / vnd vmb etlich Tonnen Goldes / so man mit etlichen Masen Biers bezahlen kan / straffet / berühmbt; davon die / so allhie gewesen / vnnd die sonderbare Sachen / in einem eygnen darzu deputirten Hause / gesehen / den Willkomm getruncken / vnd sich mit dem Vnweissen Rath bekandt gemacht / bericht geben können. Dann solches in vnsere Beschreibung nicht gehörig: gleichwol / den Reisenden zu lieb / mit wenigem anzudeuten gewesen ist. Man solle / von hinnen / gar viel Kühnruß naher Franckfurt bringen.
Zwo Meylen oberhalb der Statt Pirn / an der Elb / in Meissen / nahend den Böhmischen Gräntzen gelegen / vnd dem Herren Churfürsten von Sachsen gehörig. Das gewaltig veste Schloß ligt hoch auff dem Berge / welche Bergvestung Churfürst Augustus erbawt / vnnd sein Sohn Christianus I. mehrers befestigt hat/ daß man solche jetzt für vnvberwindlich helt. Hat nur ein einigen Zugang / vnd einen tieffen Wasserbrunn / durch den Berg / mit Stollen außgeführt. Der Berg hat auch was Ackerbaws. Vnten liegt das Stättlein / so der Schwedische Feldmarschall Johann Banner / Anno 1639. in seinem Zug nach Böheim / erobert hat: welches auch entweder damals / oder hernach / in den Brand gerahten seyn muß; weilen in der Clag / vnd Seufftzen deß Landes zu Meissen / solches vnder die jenige Churfürstliche Stätt gesetzt wird / deren Gottes: Raths: Bürger / oder gemeiner Statthäuser / vmb den Anfang deß 1643. Jahrs / nicht mehr vorhanden gewest seyn. Im Julio dieses gemelten 1643. Jahrs / hat auff der Vestung Königstein / das
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_207.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)