Anno 1318. mit Mawren / vnd Gräben / vmbgeben worden / hernach an König Johann in Böheim kommen / vnnd dem Görlitzischen Gebieth zugethan worden; wie Dresserus schreibet. Nunmehr gehört sie Chur-Sachsen erblich. Man macht gutes Bier allhie: gibt auch da viel Tuchmacher / deren Arbeit / vor diesem / in der Mänge / in die Lintzermärckt gebracht worden ist. In dem Hussiten Krieg / haben die Böhmen einmals allhie in der Kirchen ein solches Blutbade angerichtet / daß von den erschlagenen Priestern / Schülern / vnd gemeinem Volck / so auß Forcht sich dahin begaben / die Kirchen im Blut / gleichsam / als in einem Fluß / geschwummen. Siehe obangezognen Dresserum. In dem newlichsten Krieg / hat diese Statt auch viel außgestanden; vnd quartierte Anno 1640. der Schwedisch General Stalhans hundert Mann allhie ein. Das folgende Jahr den 30. Junij / bemächtigten sich die Keyserischen dieses Orts / vnd musten sich die zwo Schwedische darin gelegne Compagnyen auff Gnad vnd Vngnad ergeben. Es kam aber Lauben das folgende 42. Jar / zu Anfang deß Herbstes / wider / durch Vbergab / in Schwedischen Gewalt. Anno 1643. im Decembr. kam dieses Ort an die Chur-Sächsischen / als der Commendant in Görlitz diesen Ort / auß mangel deß Entsatzes vberstiegen / vnd die darin gelegene Schwedische Besatzung auff 500. Mann starck / mit Sack / Pack / vnd 14. beladenen Wägen / nach Franckfurt an der Oder vberbringen lassen zu welcher Zeit ferners die Schlösser Sagan / vnd Sora / auch vbergangen / seyn. Tom. 5. Th. Europ. fol. 214. Liegt 3. kleiner Meylen von Görlitz / vnd 5. von Sittau: vnnd ist von hinnen Herr Christophorus Waise seel. welcher weyland / bey der Adelichen Landschafft Schul zu Lintz / viel Nutzen geschafft / bürtig gewesen.
Ein Chur-Sächsisches Stättlein in Thüringen / nach Freyburg an der Vnstrut gehörig / vnd zwischen Göltzen / vnd Baldstet / an der besagten Vnstrut / im Thale gelegen. Anno 1642. Eingangs Octobris / seyn die Schwedisch-Königsmärckische allhie gestanden; wiewol in der Meißnischen Klagschrifft deß 1643. Jahrs / Laucha vnder die Chur-Sächsische Stätte gesetzt wird / deren Gottes- Raths- Bürger- oder Gemeiner Statt-Häuser / nicht mehr verhanden gewesen.
Ein Stättlein / welches mit dem Flecken Schaffstädt / in das Bistumb Merseburg / jetzt aber auch Chur-Sachsen gehörig; vnnd der Zeit in gleichem abgebrandt seyn solle. Es liegt dieses Stättlein / wie auch besagtes Schafstädt / in Thüringen / an einem vnbenamsten Wasser / nicht weit von der Sala / vnd hat / wie auch Laucha / den Nahmen vom Gemöß / oder Gesümpff.
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_209.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)