Schlößlein zu Ebersmünster / Hauß zu Straßburg / und zu Barr / Hauß / unnd Meyerhoff zu Friesenheim. 39. Jungfrau Margaretha Magdalena von Waltmanshausen / (welches Adelich Geschlecht / in diesem Seculo, was den Mannsstammen betrifft / mit Herren Heinrich Balthasar von Waldmanshausen abgestorben) hat ein Adelich Hauß / und Güter zu Ingweyler. 40. Wangische Güter seyn Wiversheim / 2. Meyerhöff zu Stutzheim / Wangenburg etc. 41. Die von Weitersheim haben ihr Stammhauß zu Brumaht / ein Hauß zu Geidertheim / und Theil an Olvisheim. 42. Wetzel von Marsilten / Hauß zu Geidertheim / und Adelich Hauß zu Straßburg. 43. Die von Wildenstein / haben Schaffoltzheim / Achenheim / ein Hauß zu Zabern / und ein gemein Hauß zu Straßburg. 44. Die Wurmsser haben Sunthausen / Schloß zu Schaffoltzheim / Vendenheim / Schlößlein Illburg / und zugehörige Meyerhöff / und 2. Häuser in Straßburg. 45. Die Zorn von Plobsheim / Hürckheim / Ensisheim / Oberhaußbergen / Plobsheim / Schloß Weyersburg bey Kästenholtz. 46. Die Zorn von Bulach haben Görstheim zum Theil / Hauß zu Still / Osthausen / ein halben Theil am Hauß / und Gut zu Ehrstein. 47. Die Zuckmantel / Wintzenheim / und Schloß zu Eckendorff.
Nachfolgende haben Adeliche / in die Matricul der obhochwolgedachen Unter-Elsassischen Reichs-Ritterschafft gehörige / Güter / Anno 1653. gehabt / gehörten aber vor ihre Person nicht in diese Matricul. 1. Die Herren von Rappoltstein / Jebsheim. 2. Die Herren von Ulm / Stützheim / und Trenheim. 3. Herr Praelat zu Maursmünster / Otterweyler / Klein Göfft / Altenheim zur Tauben. 4. Herr Graff Fugger / St. Bläß / und Blienspach, 5. Frau von Schönau / Schönau / Sassen / Behlenheim / Hauß zu Schelttstatt / Theil am Bulachischen Hoff zu Straßburg / in der Brandgaß / Theil am Landspergischen Hoff auff dem Roßmarckt daselbst. 6. Der von Lützelburg hat Wilvisheim / Ottersthal / Monßweyler / und 2. Häuser zu Zabern. 7. Flachsland hat Schnerßheim. 9. David Navir hat das Schloß zu Hürdißheim. 10. Frau von Ossa / Adeliche Häuser zu Hagenau / und Neuweyler. 11. Bon Hertzberg / ein Adelich Hauß zur Schlettstatt / zum Stern genant. 12[1]. David von Kirchheim / ein Adelich Hauß zu Buchsweyler / und Schultzische Mann Lehngüter. 13. Albrecht Friederich Bremer / ein Adelich Hauß / und Güter zu Mutzig. 14. Ramstein / der Ramsteinisch Hoff zu Benfelden. 15. Hoffwahrt / jetzt Schach / Lampertheim. 16. Reißeisen / Fürdenheim: 17. Herr Johann Reinhard Streiff von Lauenstein / Obr. hat das Schloß / und Güter zu Rumersheim. 18. Philips Heinrich Geyling von Altheim / hat Buoßweyler zum halben Theil / an eim halben Theil: item den halben Theil am Schlößlein zu Niedermotern: Item / den halben Theil am Hauß zu Maursmünster / und dem Hauß zu Buchsweyler.
Die alte Adeliche Geschlechter im Elsaß / so abgestorben / werden / im obangezogenen Tractat / am 76. und folgenden Blättern / verzeichnet: darunter das Mittelhäusisch Anno 1634. den 30. Januarij / mit Philips von Mittelhausen / so zu Neuweiler begraben: und das Sturmische von Sturmeck / Anno 1640. den 19. Maij / mit Jacob Friederich Sturm von Sturmeck / abgangen seyn. Item die Brechter / Anno 1652. Baumann / 1634. Ehrlin von Rorburg / 1601. von Fürdenheim / 1624. von Kettenheim / 1602. Mosung von Schafftolsheim / 1610. Pfaffenlapp umbs Jahr 1612. Ritter von Uhrendorff / Anno 1634. Sägkel von Treffen / 1625. von Sultz / Anno 1648. von Than / 1603. von Vägersheim / 1627. Völsch von Stützheim / 1622. von Westhausen / 1619. etc.
Bey obgedachtem allgemeinen Ritter-Correspondentz Tag / Anno 1651. zu Mergentheim / oder Mergenthal gehalten / ist den 28. Junij / Alten Cal. zwischen deß H. Röm. Reichs frey ohnmittelbahren Reichs-Ritterschafft in Francken / Schwaben / am Rheinstrom / und bezirck deß Untern Elsaß ein Vereinigung getroffen / worden. Dann vorher seynd diese Nider-Elsassischen / den drey Ritter-Craisen mit der Correspondentz nicht beygethan gewesen / noch zu den Ritter-Conventen von ihnen beschrieben worden. Und an dieser Unter-Elsassischen Ritterschafft-Ordnung / und denen 18. Articuln stehet also: Dieweil dem Adel nach Unterweisung den Rechtsgelehrten / eine sonderbahre praesumption und Muthmassung hierin vor sich stehen hat / und deme zu folg die Adeliche Zusage einen geschwornen Eyd gleich gehalten wird / sollen / und wollen wir uns / wie hiebevor / also auch ins künfftige / eusserst befleissen / und lassen angelegen seyn / alles das jenige / was wir in zulässigen Dingen / und unverbottenen stücken / ungezwungen / frey / willig / und unvervortheilet / unter unsern Insigilen und Pitschafften / verschriben / oder sonsten in andere beweißliche Wege / bey unsern Adelichen Treuen / Ehren und Glauben / der auch allein bey wahren Worten / Zusagen und Versprechen / steiff / vest / und unverbrüchlich zu halten / und darwider einige unerhebliche widrige Außflucht / (dann die Exceptiones relevantes, und rechtliche Schutz-Reden keinem benommen) in keinerley weise / noch wege / zu suchen / oder fürzuwenden.
Von dem Elsassischen Gebürge schreibet Herr Hanß Michael Moscherosch im 6. Geschicht deß 2. Theils am 792. Blat / also: Es wolle hier der hochgeneigte Leser zur Nachricht wissen / daß das grosse Elsassische Vorgebürge / genant wird auff Latein Vogesus, auff Frantzösisch Voge, auff Teutsch Wassigin: Dannenhero das Land hinter dem Gebürge heisset la terre de Voge, la Voge, (villeicht auch das Land aber Lausarne seinen Nahmen le pays de
- ↑ WS: Im Origianal 2
Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite XIX. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_010.jpg&oldid=- (Version vom 2.4.2020)