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Seite:Topographia Bavariae (Merian) 006.jpg

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H. Söhne seyn / Herr Ferdinand / etc. An. 1636. den letzten Septemb. vnd H. Maximilian / etc. im Jahr 1638. auch den letzten Herbst Monat / auff diese Welt kommen.

Es gräntzet der Hochlöblichste Bäyerische Cräyß von Morgen mit Ober Oesterreich vnd Böheim; gegen Abend mit dem Schwabenland; von Mitternacht mit dem Francken-Land; vnd gegen Mittag mit dem Tyrolisch / Kärndterisch / vnd anderm Gebürg. Das Land aber / so man eygentlich Bayern heisset / stosset an die Ertz- vnd Stiffter Saltzburg / Passau / etc. an Ober Oesterreich vnd Tyrol; Item an Schwaben / Pfaltz Neuburg; die Obere Pfaltz / vnd Böheim. Ist ein herrlich gutes Land / von Getrayd / auch etwas Weinwachs / stattlichem Obst / Wild / Metallen / Marmelsteinen / Mineralien / Saltz / gesunden Bädern / vnd dergleichen. Hat einen grossen Adel / von welchem Wiguleus Hund / im Bayerischen Stammenbuch / vnd Cyriacus Spangenberg / im Ersten Theil seines Adelspiegels / im 7. Buch / am ersten Capitel zu lesen: wiewol gar vil alte / vnnd Gräfliche Geschlecht / von denen auch Brunnerus part. 3. Annal. lib. 15. p. 888. seqq. zu lesen / abgestorben seyn / vnnd die Hertzoge in Bäyern zu Erben hinderlassen haben.

Es wird solches Hertzogtumb Bayern in Ober- vnd Nider Bayern getheylet. In dem Obern seyn 2. Fürstl. Regierungen / zu Mönchen / vnd Burgkhausen. In dem Niedern auch zwo / nämlich zu Landshut / vnd Straubing; in welche viel Landt Gericht / Märckt vnd anders / gehörig; wie hernach / in Beschreibung solcher Haupt Stätte / folgen wird. Wollen allein allhie vermelden / daß in beyden Fürstenthumben / Ober- vnd Nieder-Bäyern / gezehlet vnd begriffen werden / 34. Stätt / so meistens wol / vnd zierlich erbawet. 93. oder 94. Märckt / so guten Theils mit Mauren vmbfangen / vnd viel darunter den Stätten zuvergleichen. 75. wolerbawete / vnd guten Theils ansehenliche / wolbegabte / vhralte Clöster / ausser der Bettel Orden. 8. Stiffter / oder Collegiat Kirchen. 229. Adeliche Schlösser / auff dem Land / deren die meisten wol erbawet / vnd ansehenlich. Vnd hat / ausser diesen / der Landts Fürst hin vnd her in dem Land / bey 10. oder 12. vortreffliche grosse Gebäw / vnnd Residentz Schlösser. 2874. Kirchen / vnd Capellen / auff dem Land / ausser deren / so in den Stätten vnd Märckten / auch ausser der Clöster. 4700. Dörffer / ins gemein. 4130. Einöden / oder einschichtige Höff. 5. Schiffreiche Wasser / die Thonaw / der In / Lech / die Saltza / vnd Iser; darzu auch Theils die Loisa thun. 1270. Flüß / klein vnd groß / so Nahmen haben. 270. Flüß / so keine sonderbare Namen haben (in welchen Wassern nicht allein herrliche Fisch in der Menge; sondern in Theils auch Gold / vnd Perlen gefunden werden.) 160. See / groß und klein / so nicht abzulassen. 1350. Weyer / oder Fischbehalter. 360. grosse Wälde / vnd Först. 720. Algebürg / vnd andere grosse Berg. 867. Hoffmarchen / oder Dörffer / so den Land Ständen / als Graffen / Herren / Praelaten / Stifftern / Edlen / auch andern Geschlechtern / oder gar Bürgern gehörig / in denen sie / wann gleich keine Schlösser dabey vorhanden / ohne Eintrag deß Land-Gerichts / die Niedere Gerichtbarkeit / oder Edelmanns Freyheit; jedoch mit gewissen reservatis, zu üben haben. 23. Herrschafften. 2. Commendereyen deß Teutschen Ordens / vnd 85. Land-Gericht. Vnd seyn die Ihrer Churfürstl. Durchl. Stätte vnnd Orth in Schwaben; Item / die in Bayern ligende Reichs- vnd Fürsten Stätte / Herrschafften / Graffschafften / Dörffer / etc. in obgesetzter Specification nit begriffen. Vnd also solle es sich vor dem jetzigen Krieg in diesem Land befunden haben. Ist in etwas jrgends verstossen / vnnd geirret worden / so solle es vor nicht gesetzt / zu achten seyn welches auch von den folgenden Beschreibungen zu verstehen seyn solle / dieweil wir nicht aller Orten selber gewesen. Der Stände in Bayern seyn 3. nämblich 1. der Geistlichen / oder Praelaten / 2. der Herren / Ritterschafft / vnd vom Adel / vnd 3. der Stätt / vnd Märckte.

Was die Obere / vnd Neuburg. Pfaltz / (davon man einen Theil auch die Junge / Item Sultzbach- vnd Hylpoltsteinische Pfaltz zunennen pfleget) belanget / so werden solche jetzt besonders gesetzt: wiewol auch selbige Pfaltzen / vor Zeiten / vnter dem Bäyerischen Namen begriffen gewesen / vnd noch alt Bayern / vnd die Bayrische Pfaltz zum Theil genennet werden; weilen / wie obgesagt / die Boii, als sie auß Böheimb vertrieben worden / sich vmb Amberg

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bavariae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1644, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Bavariae_(Merian)_006.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
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