andern Clöstern / nicht beruffen wird. Sihe den 3. Tomum Metropol. Salisburgens. folio 57.
Ist ein Pfaltz-Neuburgisch Stättlein / vnd feines Schloß / ein kleine Meil oberhalb Laugingen / an dem Fischreichen Wasser der Brentz gelegen / welches da nahend in die Thonaw fällt. Wirdt sonders zweiffels / auch / mit andern Orthen / durch Kauff / entweder vom Hertzog Welphen / oder dem letzten Hertzogen in Schwaben / dem Conradino, an Bäyern kommen seyn. Es solle dieser Orth auch einesmahls Hertzog Friedrichen von Teck gehört haben / welcher daselbst eine Meß gestifftet hat. Als Graff Vlrich von Würtenberg / Graff Eberhardts deß Greiners Sohn / Käyser Ludwigs deß Vierten Tochter / Elisabeth / geheuratet; so ist ihme dieses Stättlein / vnd was darzu gehört / für einen Theil deß Heurath-Guts / auf Widerlösung / versetzt; aber im Jahr 1449. wieder Bäyrisch worden; wie Crusius im 3. Theil seiner Schwäbischen Chronick / am 268. Blat schreibet. Anno 1505. ist diser Orth an die Pfaltz kommen; wie oben im Eingang dises Tractats zuvermercken: Von deß Nahmens Vrsprung aber Jacobus Schopperus, in Chorogr. Germaniae fol. 188. zu lesen. Sie ist vom Käyser Ludwigen / wegen der Innwohner Mannlichen Thaten / vnd getrewen Widerstandt / wider Ihrer Majestät Feind / mit dem Bäyerischen Wecken / Blaw / vnd Weiß / begabt / vnnd mit solcher Farb oder Liberey / noch bißhero gezieret worden. Führet das Zeichen eines auffrechten Löwens / der einen hohen Tannenbaum in den Tatzen ergreifft / dardurch anzuzeygen / daß der Gundelfinger Starckmüthigkeit so groß / daß sie einem Löwen zuvergleichen / vnd einen Baum / mit sambt der Wurtzel / auß der Erden erheben möchte. D. Casparus Manzius, Gundelfingensis, im Widerhall / wider D. Pflaumern / pag. penultim. Es hat vor Zeiten auch vornehme Herrn von Gundelfingen gehabt / deren Schloß Gundelfingen in Obern-Schwaben gewesen / so aber jetzt darnider ligt. Die Herrschafft aber ist an die Graffen von Helffenstein / vnd von ihnen an die H. Grafen von Fürstenberg kommen. Vmb das obbesagte vntere / oder Pfältzisch Gundelfingen herumb / ligen feine Clöster / Schlösser vnd Dörffer / vnd darunter Medlingen / Echabrun / Faimingen / Bechingen / Sundheimb vnnd Brentz / an welchem letzten Orth 2. Fürstliche Würtenbergische Schlösser / vnd an der Kirchen / vnd in derselben / sonderbare Römische Antiquitäten zu sehen. Vnd ist solches Brentz anderthalben Stund von Giengen / vnd 1. Stund von besagtem Stättlein Gundelfingen gelegen.
Nahend an dem Fluß Rednitz / vnd Pleinfeld / am Nordgaw; davon vor der Zeit sich eygene Herren geschrieben / so nun abgestorben; vnd ist vor längsten solche Statt vnd Herrschafft Haidegk an Bäyern / vnnd folgends an Pfaltz Newburg kommen. An. 1542. wie wir in einer geschriebnen Verzeichnuß funden / haben die von Nürenberg vom Pfaltzgraff Ott Heinrichen die Statt Heideck / sampt dem Schloß / wie auch den Stein (oder Hilpoltstein) Statt vnd Schloß / vnd dem Marckt Allersberg / vnd also 3. Aempter / beneben den Wälden / vnd allen andern Zugehörungen / vmb 156000. Lorentzer Gülden / mit dem Geding gekaufft / daß gemelter Hertzog Ott Heinrich vnnd seine Erben solche Stück innerhalb 36. Jahren widerumb lösen möchten: Wo sie aber in diesen Jahren nicht gelöset würden / so solte es denen von Nürenberg ein ewiger Kauff seyn; vnd vnter diser Zeit solten es die von Nürenberg nutzen / niessen vnd gebrauchen / in aller massen / als der Verkauffer; aber vnter diser Zeit solten die von Nürenberg vber 6000. Gülden darinnen nicht verbawen. Vnd ist dises zugangen / mit Einwilligung Käysers Caroli V. vnd Ferdinandi I. Römischen Königs. Hernach als die bestimpte 36. Jahr zu Ende lauffen wolten / hat Pfaltzgraff Philips Ludwig zu Newburg / von dem mit seiner Gemahlin / einer Hertzogin von Gülch / bekommenem Heurathgut Anno 1578. solche drey
Matthäus Merian: Topographia Bavariae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1644, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Bavariae_(Merian)_051.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)